Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb
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Im Jahr 2000, dem Jahr des 950. Nürnberger Stadtjubiläums, lud die erste Blaue Nacht die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ein, Kunst und Kultur in ungewöhnlichem Rahmen und zu ungewohnter Zeit zu erleben. Mit mittlerweile ca. 120.000 Besucherinnen und Besucher aus Nürnberg, der Region, dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland, mehr als 250 Programmpunkten in über 70 Institutionen, Höfen, auf Plätzen und in den Straßen der Nürnberger Altstadt ist die Blaue Nacht Deutschlands größte und vielfältigste Lange Nacht der Kunst und Kultur.
Der Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb
Seit 2005 bietet die Blaue Nacht Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, über einen jährlichen Wettbewerb ihre Arbeiten (Werke und Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst wie Lichtinszenierungen, (akustische) Installationen, Bewegung/Performance, interaktive Aktionen, neue Medien, etc.) einem größeren Publikum für eine Nacht (max. 7 Stunden) in den beteiligten Einrichtungen, in Innenhöfen, in geschlossenen, aber öffentlich zugänglichen Räumen und auf Plätzen der Nürnberger Innenstadt vorzustellen.
Der Publikumspreis der N-ERGIE
Auch für die Blaue Nacht 2013 wird – zum dritte Mal – der mit 5.000 € dotierte Publikumspreis der N-ERGIE vergeben. Er geht an ein Kunstprojekt, das von den Besucherinnen und Besuchern der Blauen Nacht 2013 gewählt wird.
Was Sie über die Blaue Nacht und den Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb wissen müssen
Die Präsentation der Kunstprojekte in der Blauen Nacht entspricht nicht der in einem Museum oder einer Galerie, die Blaue Nacht ist kein „white cube“. Das pure „An-die-Wand-hängen“ oder ein „In-den-Raum-stellen“ eines Kunstwerkes kommt demgemäß für die Blaue Nacht nicht in Frage. Also bitte keine Bewerbung mit Gemälden oder Skulpturen im Sinne einer traditionellen Ausstellung!
Zu beachten ist auch, dass ein Kunstprojekt über fünf Stunden hinweg funktionieren muss (wichtig z. B. für Performances, die dann u. U. mehrmals gezeigt werden). Pausen sind evtl. möglich, sie können aber nur relativ kurz ausfallen.
Außerdem muss beachtet werden, dass am 4. Mai die Sonne erst um 20:37 Uhr untergeht, dass es also erst um 21 Uhr richtig dunkel sein wird. Projekte, die erst bei völliger Dunkelheit wirken, kommen entweder nur für kurze Zeit zur Geltung, oder es müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden (z.B. durch verdunkelte Fenster), die wiederum in Konzeption und Kalkulation mit bedacht werden müssen.
Die Ausschreibung des Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs wie auch das Programm der gesamten Blauen Nacht stehen unter einem jährlich wechselnden Thema. Für die Blaue Nacht am 4. Mai 2013 wird dies das Thema „Himmelsstürmer“ sein.
Kulturreferat der Stadt Nürnberg/Projektbüro
Der Wettbewerb ist in 2013 ein offener Kunstwettbewerb. Aus dem Kreis der Bewerber/innen wählt eine Fachjury (siehe Punkt 4) bis Mitte Januar 2013 max. 12 Künstler/innen für die Realisierung ihrer Projekte in der Blauen Nacht am 4. Mai 2013 aus.
- Pirko Julia Schröder, Künstlerin und Kuratorin des Wettbewerbs
- Prof. Jochen Flinzer, Professor für Freie Kunst und Kunstpädagogik / Studiendekan an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Verena Waffek, Künstlerin und Kunstvermittlerin
- Petra Weigle, Institut für moderne Kunst
- Andreas Wissen, Dipl.-Ing. (FH) und Dozent an der Akademie der Bildenden Künste
- Manfred Krebs, Ausstellungstechniker
- Andreas Radlmaier, Christel Paßmann und N.N. (Kulturreferat der Stadt Nürnberg/Projektbüro)
Information und Beratung zu allen Fragen des Wettbewerbes:
Christel Paßmann
Tel: 0049 911 231 68 54
Fax: 0049 911 231 20 01
E-Mail: christel.passmann@stadt.nuernberg.de
Pirko Julia Schröder (Kuratorin)
Tel: +49 (0) 171-8131663
E-Mail: pirksch@t-online.de
Kulturreferat der Stadt Nürnberg
Projektbüro
Christel Paßmann
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
oder E-Mail: blauenacht-kunstwettbewerb@gmx.de
Die von der Jury ausgewählten Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergruppen erhalten jeweils enthalten: ein Honorar von 1000 € (bei Umsatzsteuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen MwSt.). Neben dem Honorar werden (nach Prüfung) die zur Realisierung des Kunstwerkes notwendigen Kosten bis maximal 3000 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) nach Rechnungsstellung erstattet. Diese Summe versteht sich inkl. aller im Zusammenhang mit der Erstellung und Ausstellung während der Blauen Nacht anfallenden Kosten (z.B. Technik, Infrastruktur, Strom, Absperrungen, Aufbauhelfer und eventueller Bewachung vor Ort, etc.). Einzelheiten regelt der Künstlervertrag.
Honorar und Materialkosten multiplizieren sich nicht mit der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Personen.
Veränderungen/Erweiterungen des Projekts sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter/der Kuratorin möglich.
Eine detaillierte und seriöse Kostenkalkulation ist unabdingbarer Bestandteil der Bewerbung und muss zusammen mit dem künstlerischen Konzept vorgelegt werden. Gleiches gilt für die technische Planung des Konzepts. Kalkulationshilfe als PDF herunterladen >
Die Material- und sonstigen Sach- und Personalkosten werden nur gegen Nachweis (Rechnungen) innerhalb des vereinbarten bzw. oben definierten Etats erstattet.
Für technische Kosten, die über dem vereinbarten bzw. definierten Erstattungsbetrag des Veranstalters liegen, muss mit Einreichung des Konzeptes ein Finanz- und/oder Materialsponsor verbindlich genannt sein. Vor der Ansprache lokaler oder regionaler Sponsoren (Nürnberg bzw. Metropolregion Nürnberg) wird um Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter gebeten.
Der Sponsor kann von der Stadt Nürnberg keine Spendenquittung erhalten, jedoch ist ein Abschluss eines Sponsorenvertrages mit dem Veranstalter möglich (damit kann der Sponsor seine Ausgaben als Werbekosten geltend machen). Der Etat des Künstlers/der Künstlerin erhöht sich um die Summe des vom Künstler/der Künstlerin akquirierten Sponsoringbetrages.
Übernachtungs- und Reisekosten sowie Spesen des Künstlers/der Künstlerin (und ggf. seiner Assistenten) sind im Materialkostenetat enthalten und sind auch in die Kostenkalkulation aufzunehmen. (Übernachtungs- und Reisekosten für Dritte werden von der Stadt Nürnberg nicht übernommen).
Alle darüber hinaus entstehenden Kosten sind vom Künstler zu tragen.
Die Auszahlung eines Vorschusses (max. 500 €) aus dem Materialkostenetat ist nach Absprache möglich. Falls der Vorschuss nicht aufgebraucht werden sollte, ist der Künstler verpflichtet, den Restbetrag zurückzuerstatten. Über die Verwendung des Vorschusses muss ebenfalls ein Nachweis in Form von Rechnungen geführt werden.
Nach Abschluss des Projekts erhält der Veranstalter eine detaillierte Rechnung (mit Beilage der Rechnungen als Verwendungsnachweis). Über Form und notwendige Informationen, welche die Abrechnung enthalten müssen, gibt der Vertrag Auskunft, der zwischen Veranstalter und Künstler/in geschlossen wird. Der Künstler/die Künstlerin muss über die Höhe des Honorars (1000 €, bei Umsatzsteuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen MwSt., siehe oben) und der Realisierungskosten eine Rechnung stellen, die sowohl die Steuernummer als auch die Höhe der MwSt. ausweist.
Der Künstler/die Künstlerin ist für Auf- und Abbau des Kunstwerkes/-projektes verantwortlich. Der Veranstalter kann – nach Absprache – Hilfspersonal zur Verfügung stellen. Die Kosten hierfür (7,88 €/Stunde, bei Umsatzsteuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen MwSt.) sind Bestandteil der Kalkulation. Sollte der Künstler/die Künstlerin eigenes Hilfspersonal haben, so gilt die gleiche Vergütung (7,88 €). Die Kosten für das Hilfspersonal müssen ebenfalls in die Kalkulation aufgenommen werden.
Der Künstler/die Künstlerin stellt am 4. Mai 2013 im Rahmen der Blauen Nacht von 19 bis ca. 1 Uhr morgens aus.
Der Veranstalter schlägt für die Realisierung der Arbeiten des Wettbewerbs konkrete Orte (Plätze, Höfe und andere Räume in der Nürnberger Altstadt) vor (siehe Punkt 9). In Absprache mit dem Veranstalter ist unter Umständen die Wahl eines anderen Ortes – in der Altstadt – möglich.
Der Veranstalter behält es sich vor, ausgewählten Projekten einen anderen als den genannten Ort zuzuweisen.
Für die Blaue Nacht 2013 kommen die folgenden Areale in Frage (bitte die Ortsnamen anklicken um Detailinformationen zu erhalten):
- Altes Rathaus Wolff'scher Bau: Ehrenhalle
(Zugang über Rathausplatz 2/Eingang Lochgefängnisse) - Altes Rathaus Wolff'scher Bau: Historischer Rathaussaal
(Zugang über Rathausplatz/Eingang Ehrenhalle/Lochgefängnisse) - Altes Rathaus Wolff’scher Bau: Innenhof
(Zugang über Rathausplatz/Eingang Lochgefängnisse) - Kaiserburg: Vestnertorbastei/Schwedenhof
(Zugang über Ölberg/Landfreiung) - Klarissenplatz
- Krafft’scher Hof und Eingangsbereich Krafft’sches Haus
- Foyer der Nürnberger Akademie
- Innenhof der Nürnberger Akademie
- Katharinenruine (Zugang über Peter-Vischer-Straße)
- Neu: Innenhof Katharinenkloster (Kreuzgang)/Stadtbibliothek
- Pegnitz: Heubrücke bis Liebesinsel (ca. 400m)
- Schmuckhof
- Treppenhaus von DB Museum und Museums für Kommunikation
- Hof neben der Agentur für Arbeit Nürnberg
(Zugang über Richard-Wagner-Platz oder über Frauentorgraben) - Parkhaus Sterntor
- Neu: Theodor-Heuss-Hof im Germanisches Nationalmuseum
Besichtigung der Kunstorte
Diese Örtlichkeiten werden vom Veranstalter im Rahmen eines ca.. 3 ½-stündigen Rundgangs vorgestellt. Die Teilnahme an einer dieser Begehungen ist nicht verpflichtend für die Teilnahme am Wettbewerb.
Samstag, 20. Oktober 2012, 14 Uhr.
Treffpunkt: Wolffscher Bau/Rathaus: Ehrenhalle, Rathausplatz 2
Verbindliche Anmeldung bis 24. Oktober 2011 bei:
Christel Paßmann
Fax: 0049 911 231 20 01
E-Mail: christel.passmann@stadt.nuernberg.de
Die Bewerbungen, inkl. einer detaillierten Kostenaufstellung und Angaben zu Auf- und Abbau, müssen bis spätestens 12. Dezember 2012 (Datum des Poststempels oder der mail!) eingereicht werden. Bewerbungen für mehrere Areale sind möglich.
Die Einsendungen gehen bitte an folgende Adresse:
postalisch:
Christel Paßmann
Kulturreferat der Stadt Nürnberg/Projektbüro
Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
per E-Mail: blauenacht-kunstwettbewerb@gmx.de
Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter möglich.
Kriterien für die Auswahl und Zulassung zur Blauen Nacht 2013 sind neben der künstlerischen Besonderheit des Konzepts, die Qualität des Entwurfs und die Eignung, den orts- und veranstaltungsspezifischen Gegebenheiten (unter Einhaltung des Finanzrahmens) Rechnung zu tragen.
Die ausgewählten Kunstwerke sind und bleiben Eigentum der/des jeweiligen Künstlers/Künstlerin. Der Auftraggeber behält sich das Eigentumsrecht für Teile des Kunstwerkes vor, die im Rahmen der Realisation benötigt werden (z.B. technische Bestandteile).
Der/die Künstler/in gestattet dem Auftraggeber, selber bzw. durch von diesem beauftragte Fotografen Fotos von dem Kunstwerk zu machen. Diese Fotos werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Blauen Nacht und um für diese zu werben verwendet.
Mit jedem Künstler/jeder Künstlerin wird ein Vertrag bezüglich der Präsentation seines/ihres Kunstwerkes in der Blauen Nacht 2013 geschlossen. Der Vertrag regelt weitere wichtige finanzielle, juristische, urheberrechtliche und organisatorische Fragen zwischen der Stadt Nürnberg und den ausgewählten Künstlern der Blauen Nacht 2013.
Aus dem Kreis der Bewerber/innen werden bis Mitte Januar 2013 ca. 12 Projekte für die Realisierung in der Blauen Nacht am 4. Mai 2013 in Nürnberg ausgewählt.
Das Wettbewerbsergebnis wird jedem Teilnehmer in Schriftform mitgeteilt. Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss sich in der Bewerbung für eine Antwort per Post oder per e-Mail entscheiden.
Für die Teilnahme an einem Ortstermin und für die Einreichung der Bewerbungsmappe erfolgt keine Kostenerstattung.
Eine Bewerbungsmappe darf das Format DIN A2 nicht übersteigen. Sollen Objekte eingereicht werden, dürfen diese nicht größer als 30 x 30 x 55 cm sein.
Eine Bewerbung in digitaler Form ist möglich und erwünscht, aber auf max. 10 DIN A4 Seiten begrenzt (bitte Datenmenge beachten!).
Die eingereichten Unterlagen werden auf Kosten des Künstlers/der Künstlerin (bitte ausreichendes Rückporto beilegen!) an diesen/diese wieder zurückgeschickt. Bei fehlendem bzw. zu geringem Rückporto werden von Veranstalterseite keine Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt.
Der Künstler bzw. die Künstlerin haftet für Schäden, die durch ihn/sie unmittelbar oder durch von ihm/ihr beauftragte Personen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Weiteres regelt der Künstlervertrag.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kulturreferat von
Christel Paßmann, Telefon 0911/231-6854, christel.passmann@stadt.nuernberg.de
